• Beratung rund um die häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
• Pflegerische Betreuung der Patienten durch Fachpersonal - seien es Kranke, Senioren,
Kinder, Behinderte oder Familienpflegebetreuung
• Häusliche Krankenpflege nach Krankenhausaufhalt (§37,1 und §2 SGB)
unter anderem:
- Richten und/oder Verabreichen von Medikamenten
- Verabreichen von Augentropfen/Augensalben
- Verabreichen von Injektionen
- An-/Aussziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Verbänden
- Stomatherapie
- Fachgerechte Wundbehandlung durch akreditierte Wundassistenten
- Weiterversorgung nach operativem Eingriff
- Blutdruckkontrolle
- Blutzuckerkontrolle
• Verhinderungspflege (§ 39 SGB)
• Entlastungsbetrag nach § 45b SGB und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a SGB
• Schwerstpflegebetreuung
• Kinderkrankenpflege
• Pflege während und nach der Schwangerschaft
• Pflege und Betreuung von intensivpflegebedürftigen Patienten im häuslichen Bereich
• Sterbebegleitung (§ 69,2 BSHG)
• Hilfe zur Pflege
• Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (§70 BSGH, §26 BVG)
• Psycho-soziale Betreuung
• Durchführung von Pflegekontrollbesuchen (§ 37,3 SGB)
• Vermittlung von anderen Dienstleistungen