Kundeninformation zur Verhinderungspflege
Stundenweise Ersatzpflege für pflegende Angehörige
nach § 39 Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
Waren Sie auch schon einmal in
der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren
konnten? Ist Ihnen bekannt, dass der Gesetzgeber für solche Fälle und auch für Urlaub und Krankheit der Pflegeperson Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen hat?
Wir haben das entsprechende Angebot für Sie! Sie haben die Möglichkeit, bei uns Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Die Kosten werden von Ihrer
Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes!
Wissenswertes über die Ersatzpflege
Verhinderungsgründe sind in § 39 SGB XI nicht näher spezifiziert:
Pflegepersonen können aus jedem erdenklichen Grund verhindert sein und in allen Fällen besteht grundsätzlich ein Leistungsanspruch. Beispiel: Die Pflegeperson möchte zu einer Familienfeier fahren, einen Arzt aufsuchen oder eine dringende Besorgung machen. Die Liste der möglichen Verhinderungsgründe, auch kurzfristig oder stundenweise, lässt sich beliebig erweitern.
Verhinderungspflege kann auch stundenweise und kurzfristig erfolgen:
Wir als ambulanter Pflegedienst sind prädestiniert, eine stundenweise Betreuung zu erbringen. Wer sonst ist in der Lage, stundenweise pflegende Angehörige professionell zu vertreten?
Es erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1.612,- €:
Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt. In diesem Fall gilt nur die 1.612,- € - Grenze!
Die Ersatzpflege ist kein Bestandteil der Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI und somit auch nicht Bestandteil eines Versorgungsvertrages nach § 72 bzw. § 75 SGB XI:
Die Stundensätze für die Ersatzpflege sind wirtschaftlich kalkuliert und festlegt.
Die Pflegebedürftigen bekommen nun Leistungen, die sie bisher nicht in Anspruch genommen haben und deren Kosten sie nicht tragen müssen, also ein "kostenfreies“ Zusatzangebot.
Bei Interesse und Rückfragen und für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen
unter der Telefonnummer zur Verfügung
040 - 687 448
Strassburger Pflegedienst – Straßburger Straße 44 – 22049 Hamburg