Beratung Zuhaus

Wir führen Beratungseinsätze nach §37 SGBXI Abs. 3 durch. Pflegebedürftige Personen, die sich für Pflegegeldleistung entschieden haben, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen qualifizierten Pflegedienst durchführen zu lassen. Das Ergebnis wird dann Ihrer Pflegekassen übermittelt.

Bei Pflegegrad 1-3 muss dieser Beratungsbesuch in halbjährlichem Abstand, bei Pflegegrad 4-5 in vierteljährlichem Abstand erfolgen.

Wir führen auf Wunsch individuell angepasste Pflegeschulungen für Pflegepersonen bei Ihnen zu Hause durch.

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne zu allen weiteren Themen und Fragen rund um die Pflege. In unserem Büro finden Sie werktags von 9 Uhr bis 15 Uhr immer einen Ansprechpartner.

In Absprache sind Beratungstermine auch abends und am Wochenende möglich.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter der

Telefonnummer 040 - 68 74 48.