Betreuung & Entlastung Zuhaus

Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI

Mit der Änderung durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten Pflegebedürftige seit 2017 einen Entlastungsbetrag.    

Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt, haben einen Anspruch von 125 € monatlich. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflege im Bereich der Selbstversorgung verwenden.