Krankenpflege Zuhause

Häusliche Krankenpflege nach Krankenhausaufenthalt (§37,1 und §2 SGB) unter anderem:

  • Richten und/oder Verabreichen von Medikamenten

  • Verabreichen von Augentropfen/Augensalben

  • Verabreichen von Injektionen

  • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Anlegen von Verbänden

  • Stomatherapie

  • Fachgerechte Wundbehandlung durch akkreditierte Wundassistenten

  • Weiterversorgung nach operativem Eingriff

  • Blutdruckkontrolle

  • Blutzuckerkontrolle

  • Insulingabe

  • Verabreichung von Injektionen und Infusionen

  • etc.